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INFO und HINWEISE zu den DATEN: Pflegeberatung: Gemäß Landespflegegesetz ist jeder Kreis bzw. jede kreisfreie Stadt in NRW verpflichtet, eine neutrale Stelle zur Pflegeberatung einzurichten. Konzept und Struktur der Beratungsstellen sind in jeder Kommune unterschiedlich, jedoch müssen alle Pflegeberatungsstellen eine unabhängige und ausführliche Beratung zum Pflegeversicherungsgesetz gewährleisten.
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