Autor: Paritätischer Wohlfahrtsverband NRW (Stand: Nov-2004) - aktualisiert am 13.07.2010
Die PARITÄTISCHEN Qualitätsgemeinschaften „ambulante Pflege“ und „vollstationäre Pflege“
Gesetzliche Anforderungen erfüllen, Qualität sichern und weiterentwickeln, die Zufriedenheit der BewohnerInnen und PatientInnen sowie deren Angehörige erhöhen – dies sind die Ziele der Qualitätsgemeinschaften „ambulante Pflege“ und „vollstationäre Pflege“.
Im Frühjahr 2002 begannen die Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft ihre Arbeit mit der Durchführung des „Q-Checks Pflege – einer Analyse des Status Quo in den Einrichtungen und Diensten. Bis Ende 2004 werden die ermittelten Schwachstellen systematisch bearbeitet und Qualitätsmanagementprozesse implementiert.
Bestandteile der Qualitätsgemeinschaften sind
die Qualitätskonferenz,
der Qualitätsausschuß sowie
regionale Arbeitsgruppen
Geschäftsführung
Mitglied werden können ambulante Pflegedienste und vollstationäre Einrichtungen im PARITÄTISCHEN; sich die Ziele der Qualitätsgemeinschaft zu eigen machen und sich freiwillig verpflichten, Qualitätsentwicklung systematisch zu betreiben.
Die PARITÄTISCHE Qualitätsgemeinschaft von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Gemeinsam die Qualität in den Wohneinrichtungen sichern und sie weiterentwickeln, die Leistungen dokumentieren und Arbeitsabläufe optimal darstellen. Erfahrungen austauschen und das Beste aus den verschiedenen Einrichtungen zusammenführen:
So werden die Mitglieder der „PARITÄTISCHEN Qualitätsgemeinschaft Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen“ ab Januar 2003 (zunächst für zwei Jahre) ihre Arbeit kontinuierlich verbessern.
Ziele
zufriedene Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige und gesetzliche Betreuer, zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch geregelte Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten sowie durch selbstbewussten Umgang mit fachlichen Standards, Sicherheit und Argumentationsstärke gegenüber Kostenträgern und Heimaufsicht, Rechtssicherheit gegenüber gesetzlichen Anforderungen.
Das Konzept der Qualitätsgemeinschaft ist mit den Landschaftsverbänden in NRW abgestimmt.
Qualitätsgemeinschaft Dienstleister am Arbeitsmarkt
Hintergrund für die Gründung der neuen QG ist die gesetzliche Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit, die Trägern der beruflichen Weiterbildung vorgibt, ein Qualitätsmanagementsystem anzuwenden. In der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung (AZWV), die seit dem 1.7.04 in Kraft ist, wird dies zur Voraussetzung der Zulassung der Weiterbildungsträger aber auch der einzelnen Maßnahmen gemacht. Genau auf die Umsetzung der Anforderung des Kostenträgers zielt die neu gegründete QG ab.
Nomen est Omen!
Wichtig war den Mitgliedern der Gründungsversammlung der Name der neuen QG, "Dienstleister am Arbeitsmarkt". Er zeigt ein verändertes Selbstbild der Träger, die Dienstleistungsangebote für Kunden, wie Kostenträger aber auch MaßnahmeteilnehmerInnen anbieten wollen. Diese neue Art von Kundenorientierung ist genau dass, was sich in der o.g. Rechtsverordnung z.B. auch in der Forderung nach einem kundenorientierten Leitbild wieder findet.
Ziele
In der Geschäftsordnung sind die Ziele deutlich formuliert. Neben der fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Sicherung und Weiterentwicklung der teilnehmenden Organisationen steht die gemeinsame Einführung eines Qualitätsmanagementsystems im Vordergrund. Durch die Zusammenarbeit der Träger entsteht der Synergieeffekt, dass nicht mehr jede Organisation das Rad neu erfinden muss, sondern durch Vernetzung und Austausch von einander gelernt wird. Als konkrete Arbeitziele für das erste Geschäftsjahr hat die Gründungsversammlung z.B. festgelegt, dass eine gemeinsame Handbuchstruktur entwickelt und Kernprozesse arbeitsteilig bearbeitet werden sollen. Die gemeinsame Arbeit bereitet die Träger auf die Anforderung einer Zertifizierung vor.
Die Paritätische Gesellschaft für Qualität mbH ist eine Gesellschaft des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes. Gesellschafter sind der Gesamtverband des PARITÄTISCHEN sowie die Landesverbände Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Sie wurde mit der Zielsetzung gegründet die bisherigen Beratungs- und Dienstleistungsangebote des PARITÄTISCHEN um spezielle Angebote im Bereich Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement für soziale Organisationen zu ergänzen.
Dazu wurde das PARITÄTISCHE Qualitätssystem® entwickelt. Die einzelnen Dienstleistungsprodukte im Bereich Schulung und Beratung werden unter dem Markenzeichen PQ-Sys® von der Gesellschaft selbst und von (PARITÄTISCHEN) Kooperationspartnern angeboten.
Wichtigste Zielgruppe sind die Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN. Aber auch allen anderen Organisationen im Sozial- und Pflegebereich stehen die Angebote offen.
Die Beratungs- und Schulungsangebote werden ergänzt durch inhaltlich abgestimmte Prüfangebote, die auf die unterschiedlichen Bedarfslagen der Organisationen zugeschnitten sind.
Diese Prüfangebote werden weitgehend von der Prüfgesellschaft des PARITÄTISCHEN, der SQ Cert GmbH, angeboten. Bei der Vergabe des Paritätischen Qualitätssiegels® arbeitet die Paritätische Gesellschaft für Qualität mbH auch mit anderen anerkannten Zertifizierungsstellen zusammen, sofern mit diesen ein Kooperationsvertrag abgeschlossen wurde.
Alle Angebote beruhen auf den Grundlagen der DIN EN ISO 9000, sowie dem EFQM-Modell und sind an den speziellen Bedarf im Sozial- und Pflegebereich angepasst.
Getragen und gefördert wird diese Initiative von PARITÄTISCHEN Landesverbänden und dem Gesamtverband.
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